Allgemeine Reisebedingungen von Hamel wandert (inkl. Corona)

***CORONA-INFOS***
Mit Abstand das beste Erlebnis! Wandern während Corona: einfach mal die Seele baumeln lassen
Die Natur ist weitläufig und auf vielen Wanderwegen genießen wir die Weite und die frische Luft – und beachten dabei die notwendigen Sicherheitsabstände und Hygieneregeln. Für alle Touren gilt coronabedingt, dass die Einkehrmöglich-keiten entweder eingeschränkt sind oder komplett entfallen können. Bitte kurz vor jeder Tour anfragen! Alle Touren finden unter der 2G-Regel statt (geimpft bzw. genesen).

Liebe Mitreisende, ich setze mein ganzes Wissen und Können ein, um Ihre Reise sorgfältig vorzubereiten und möglichst reibungslos durchzuführen. Doch geht es nicht ohne die folgenden allgemeinen Reisebedingungen, die die gesetzlichen Regelungen ergänzen und das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und mir, dem Reiseveranstalter Hamel wandert, regeln:

1. Abschluss des Reisevertrags

1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung, die mündlich, schriftlich per Post oder elektronisch (per E-Mail) erfolgen kann, bieten Sie Hamel wandert den Abschluss eines Reisevertrags auf der Grundlage der Reiseausschreibung und der vorliegenden allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch Hamel wandert zustande. Hamel wandert bestätigt Ihnen als mitreisender Person mit der Reisebestätigung, die Ihnen per Post zugestellt wird, den Vertragsabschluss für alle Teilnehmer.

1.2 Die anmeldende Person hat für alle Vertragsverpflichtungen – sowohl von mitangemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Reisevertrag wie auch für ihre eigenen – einzustehen, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Bezahlung

2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung fällig und zu leisten, die auf den Gesamtreisepreis angerechnet wird. Sie beträgt 20 % des Reisepreises. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist 30 Tage vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7.1 genannten Grund abgesagt werden kann.

2.2 Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, kann Hamel wandert vom Reisevertrag zurücktreten und Sie als mitreisende Person mit Rücktrittskosten belasten, die sich an nachstehender Ziffer 8.2 orientieren.

3. Leistungen

3.1 Die Leistungsverpflichtung von Hamel wandert ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reisebestätigung in Verbindung mit dem für die Buchung maßgebenden Prospekt bzw. der Reiseausschreibung.

3.2 Beauftragte Leistungsträger, wie z. B. Hotels, sind von Hamel wandert nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von Hamel wandert hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung und Buchungsbestätigung stehen.

4. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche Vertragsänderungen, Rechte der mitreisenden Person

4.1 Hamel wandert behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger oder b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren o. Ä. ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) und b) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird Hamel wandert Sie umgehend per Post oder auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung der mitreisenden Person nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von Hamel wandert zur Preissenkung nach 4.2 wird ausdrücklich hingewiesen.

4.2 Da 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, können Sie eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 4.1 unter a) und b) genannten Preise oder Abgaben nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Hamel wandert führt. Haben Sie mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Hamel wandert zu erstatten. Hamel wandert darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat der mitreisenden Person auf deren Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.3 Hamel wandert behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Routenänderungen). Hamel wandert hat die mitreisende Person über die Änderung per Post oder auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

4.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 10 % des Reisepreises, kann Hamel wandert sie nicht einseitig vornehmen. Hamel wandert kann indes der mitreisenden Person eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass sie innerhalb einer von Hamel wandert bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) ihren Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann Hamel wandert die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben der mitreisenden Person, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4.4 entsprechend, d. h., Hamel wandert kann der mitreisenden Person die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass sie innerhalb einer von Hamel wandert bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) ihren Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.

4.5 Hamel wandert kann dem Gast in seinem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 4.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten, über die Hamel wandert den Gast nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

4.6 Nach dem Ablauf einer von Hamel wandert nach 4.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

4.7 Treten Sie nach 4.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit Hamel wandert infolge Ihres Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat der Reiseveranstalter unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche der mitreisenden Person nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.

5. Umbuchungen, Ersatzperson

5.1 Werden auf Ihren Wunsch hin nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart, vorgenommen (Umbuchungen), so kann Hamel wandert ein Umbuchungsentgelt von € 30,- pauschal pro Umbuchungsvorgang erheben oder im Einzelfall die Berechnung der tatsächlich entstandenen Kosten wählen. Bei Ansatz der Pauschalen steht Ihnen der Nachweis frei, dass Kosten nicht in der genannten Höhe oder überhaupt nicht entstanden sind. Umbuchungen sind ausschließlich bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Danach sind Umbuchungswünsche nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch Sie möglich. Die Regelung von 5.1 trifft dann nicht zu, wenn die Umbuchung etwa erforderlich ist, weil Hamel wandert Ihnen keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gem. Art. 250 § 3 EGBGB gegeben hat. In einem solchen Fall ist die Umbuchung kostenfrei.

5.2 Sie können innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt Ihrer Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Hamel wandert nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Hamel wandert kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und Sie gemeinsam gegenüber Hamel wandert als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Hamel wandert darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind. Hamel wandert hat der mitreisenden Person einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe Mehrkosten durch den Eintritt des Dritten entstanden sind.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, allein von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung durch Hamel wandert.

7. Rücktritt und Kündigung durch Hamel wandert

7.1 Hamel wandert kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn er als Reiseveranstalter in der jeweiligen vorvertraglichen Ankündigung die Mindestteilnehmerzahl beziffert und den Zeitpunkt angeführt hat, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn der mitreisenden Person spätestens ihre Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt. Ein Rücktritt ist von Hamel wandert bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber der mitreisenden Person zu erklären.

7.2 Hamel wandert kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat Hamel wandert den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.

7.3 Tritt Hamel wandert nach 7.1 oder 7.2 vom Vertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Gast unverzüglich, auf jeden Fall spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von Hamel wandert, zurückerstattet.

7.4 Stört die mitreisende Person trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Hamel wandert nachhaltig oder verhält sie sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihr unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann Hamel wandert ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält Hamel wandert den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die der Reiseveranstalter aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

8. Reiserücktritt durch die Mitreisenden, Stornierungsentschädigung

8.1 Als mitreisende Person können Sie bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber Hamel wandert vom Reisevertrag zurücktreten. Es sei Ihnen empfohlen, Ihren Rücktritt schriftlich oder in Textform, z. B. per E-Mail, zu erklären.

8.2 Im Fall Ihres Reiserücktritts verliert Hamel wandert zwar den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber von Ihnen eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat Hamel wandert die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von Hamel wandert und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt der mitreisenden Person, wie folgt bestimmen:

a) bis 30. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
b) vom 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
c) vom 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises
d) ab 7. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises

Es steht Ihnen stets frei, Hamel wandert nachzuweisen, dass dem Reiseveranstalter überhaupt kein Schaden oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Ist Hamel wandert zur Rückerstattung des Reisepreises nach einem Rücktritt der mitreisenden Person verpflichtet, so hat Hamel wandert unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt der mitreisenden Person, Rückzahlung an dieselbe zu leisten. Hamel wandert kann keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

9. Haftung des Reiseveranstalters

Die vertragliche Haftung von Hamel wandert für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach dem Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

10. Obliegenheiten der mitreisenden Person, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung der mitreisenden Person

10.1 Als mitreisende Person haben Sie auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen und innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Dies kann gegenüber der Reiseleitung vor Ort, in der Regel Harald Hamel, oder unter der unten angeführten Adresse/Telefonnummer geschehen. Soweit Hamel wandert infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nach Satz 1 nicht Abhilfe schaffen konnte, sind Sie als mitreisende Person nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen.

Verlangen Sie Abhilfe, hat Hamel wandert den Reisemangel zu beseitigen. Hamel wandert kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Hamel wandert kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass der Reiseveranstalter eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann Hamel wandert die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat Hamel wandert Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.

10.2 Wird eine Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, können Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Hamel wandert eine vom Gast bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Hamel wandert verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag von der mitreisenden Person gekündigt, so behält Hamel wandert hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Gastes nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.

Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von Hamel wandert auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind der mitreisenden Person von Hamel wandert zu erstatten. Hamel wandert ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung der mitreisenden Person umfasst, unverzüglich für deren Rückbeförderung zu sorgen; das hierfür eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen Hamel wandert zur Last.

11. Mitwirkungspflicht

Als mitreisende Person sind Sie verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

12. Passerfordernis

Frankreich ist Mitglied der Europäischen Union und hat das Schengener Abkommen unterzeichnet. Als deutscher Bürger benötigen Sie für die Einreise nach Frankreich daher einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Für das Mitführen der notwendigen Ausweisdokumente sind Sie selbst verantwortlich und Sie müssen darauf achten, dass Ihr Reisepass beziehungsweise Ihr Personalausweis für die gesamte Reise ausreichend gültig ist.

13. Datenschutz

Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informiert Sie Hamel wandert in der Datenschutzerklärung auf der Website unter www.hamel-wandert.de. Hamel wandert hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, deren Verarbeitung einschränken zu lassen, der Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist.

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Unter der Adresse kontakt@hamel-wandert.de können Sie per E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder mich kontaktieren. Ferner können Sie mit einer Nachricht an kontakt@hamel-wandert.de auch der Nutzung oder Verarbeitung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

14. Anwendung deutschen Rechts, Hinweise auf Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung

14.1 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen der bzw. dem Mitreisenden und Hamel wandert ist deutsches Recht anzuwenden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags oder dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge.

14.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für Reiseverträge bereit, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden. Diese ist unter der folgenden Internetadresse zu finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Hamel wandert nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist auch nicht verpflichtet, an einem solchen teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

Reiseveranstalter:

Hamel wandert
Distelkamp 31
51588 Nümbrecht
Deutschland

Mobil: 0175 5178340
E-Mail: kontakt@hamel-wandert.de
Internet: https://hamel-wandert.de/
Geschäftsführer: Harald Hamel
USt.-ID: DE228804978 (gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz)

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Veranstaltung von Individualreisen
Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: HanseMerkur Versicherung
Geltungsbereich der Versicherung: weltweit
Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung: siehe 14.1